Wie werde ich Funkamateur/in?

Was muss man tun, um am Amateurfunk teilnehmen zu dürfen? Wie sieht die Amateurfunkprüfung aus und wie kann ich mich am besten vorbereiten? Zuletzt aktualisiert 2024 für die neue Lizenzklasse N.

Disclaimer

In diesem Artikel wird die Rechtslage in Deutschland sinngemäß beschrieben. Auch wenn wir uns Mühe geben, alle Informationen fehlerfrei wiederzugeben, können wir keine Garantie für die Korrektheit dieser Angaben übernehmen. Genaue und verbindliche Informationen sind unter den Referenzen zu finden.

Was ist zur Teilnahme am Amateurfunk notwendig?

Der Amateurfunk in Deutschland ist im Amateurfunkgesetz und der Amateurfunkverordnung geregelt. Die Verwaltung übernimmt die Bundesnetzagentur (ehemals: RegTP – Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post). Amateurfunkaussendungen dürfen von jedem ohne Genehmigung angehört werden. Um selbst senden zu dürfen muss jedoch eine Prüfung abgelegt werden. Damit unterscheidet sich der Amateurfunk von öffentlichen Funkanwendungen, wie dem PMR- oder CB-Funk (siehe auch: Was ist Amateurfunk?).

Wer darf an der Prüfung teilnehmen?

Zur Prüfung kann jeder zugelassen werden, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat (§4 Abs. 2 AFuG). Im Unterschied zu anderen Ländern gibt es in Deutschland keine Altersbeschränkung. Stand 2022 war Deutschlands jüngste Funkamateurin mit der höchsten Lizenzklasse 13 Jahre alt. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig.

Die Amateurfunkprüfung

Der Weg zum Funkamateur führt über eine Prüfung bei der Bundesnetzagentur. Hier sollen wichtige Eckpunkte der Prüfung beschrieben werden.

Prüfungsteile

Die Prüfung besteht aus drei Teilbereichen:

Kenntnisse von Vorschriften: Fragen zu den in Deutschland gültigen Vorschriften und Gesetzen die den Amateurfunk betreffen und zu internationalen Regelungen. In diesem Prüfungsteil muss größtenteils auswendig gelernt werden.

Betriebliche Kenntnisse: Fragen zur Abwicklung des Amateurfunkverkehrs, Kenntnisse von Abkürzungen, Frequenzbereichen, Bandplänen, Rufzeichen und Landeskennern. Hier muss viel auswendig gelernt werden, die Themen sind aber sind für die Funkpraxis größtenteils relevant und werden ständig gebraucht.

Technische Kenntnisse: Da man als Funkamateur eigene Geräte bauen oder modifizieren darf, müssen in diesem Prüfungsteil Kenntnisse der Elektrotechnik nachgewiesen werden. Dazu gehören grundlegende Themen wie das Ohmsche Gesetz, einfache Schwingkreis- oder Transistorschaltungen, aber auch tiefergehende Fragen zum Aufbau von Sendern und Empfängern, Antennentechnik, Wellenausbreitung und elektromagnetischer Verträglichkeit (EMV). Diesen Prüfungsteil gibt es in drei Schwierigkeitsgraden, siehe dazu den Abschnitt zu Lizenzklassen.

Lizenzklassen

Dem Amateurfunk sind verschiedene Frequenzbereiche (Bänder) zugeteilt, die nach Prüfung und Zulassung benutzt werden dürfen. Diese Bänder haben unterschiedliche physikalische Eigenschaften, d.h. einige dieser Bänder eignen sich tagsüber für weltweite Kommunikation, einige eher in der Nacht. Andere Bänder sind bspw. für Kommunikation über Satelliten oder für digitale Übertragungen mit hoher Datengeschwindigkeit geeignet, haben dafür aber eine geringere Reichweite.

In Deutschland gibt es die drei Lizenzklassen N, E und A. Die Prüfungsteile Betriebliche Kenntnisse und Kentnisse von Vorschriften sind für alle Lizenzklassen gleich. Der Prüfungsteil Technische Kenntnisse ist je nach Lizenzklasse unterschiedlich umfangreich.

Höchste Lizenzklasse “A”: Umfangreiche Prüfung, dafür aber Zugang zu allen Amateurfunkbändern mit hoher Sendeleistung. Die Lizenz ist in vielen Ländern anerkannt, sodass man bspw. im Urlaub ohne separate Lizenz funken darf.

Mittlere Lizenzklasse “E”: Zugang zu vielen (aber nicht allen) Amateurfunkbändern mit mittlerer Sendeleistung, geringere Anerkennung im Ausland.

Einsteigerlizenz “N”: Einfache Prüfung, dafür nur eingeschränkter Zugang zu wenigen Amateurfunkbändern mit geringer Sendeleistung. Klasse N wurde 2024 neu eingeführt und ist weltweit noch wenig verbreitet und anerkannt.

Wie bereite ich mich auf die Prüfung vor?

Das kommt ganz darauf an, welcher Lerntyp man ist. Man kann sich entweder selbst über Online-Lernportale oder Bücher vorbereiten oder sich die Themen im Online-Lehrgang oder im Vor-Ort-Lehrgang beim nahegelegenen Verein (DARC-Ortsverband) erarbeiten.

Selbst lernen:

Gemeinsam lernen:

Man kann auch eine Kombination aus beidem machen und sich z.B. über die Lernplattform 50ohm.de vorbereiten und Fragen im lokalen Ortsverband stellen. Wir im OV Coburg freuen uns, wenn du mit uns entweder per Mail in Kontakt trittst oder uns bei unseren regelmäßigen Treffen besuchst. Wir helfen gerne bei der Vorbereitung, können aber leider momentan keinen kompletten Lehrgang anbieten.

Siehe auch: Weitere Informationen zur Ausbildung

Ablauf der Prüfung

Die Prüfung besteht aus drei Prüfungsteilen und wird als schriftliche Multiple-Choice-Prüfung durchgeführt. Zu jeder Frage gibt es vier Antwortmöglichkeiten, von der genau eine richtig ist. Alle Prüfungsfragen sind von der Bundesnetzagentur veröffentlicht und können als PDF heruntergeladen werden.

PrüfungsteilAnzahl FragenPrüfungsdauer
Kenntnisse von Vorschriften2545 Minuten
Betriebliche Kenntnisse2545 Minuten
Technische Kenntnisse Klasse N2545 Minuten
Technische Kenntnisse Klasse E2545 Minuten
Technische Kenntnisse Klasse A2560 Minuten

Die unterschiedlichen Prüfungen für die Klassen N, E und A bauen aufeinander auf. Man kann daher bspw. auch erst einmal mit einer kleineren Klasse N oder E starten und später auf eine höhere Lizenz aufstocken. In diesem Fall müssen nur noch die zusätzlichen Fragen des Prüfungsteils Technische Kenntnisse beantwortet werden.

Beispiel: Angenommen, man hat noch keine Lizenz und möchte gerne eine Klasse N Lizenz haben. Hierfür meldet man sich zur Erstprüfung Klasse N bei der Bundesnetzagentur an und schreibt dort die Prüfungsteile “Kenntnisse von Vorschriften”, “Betriebliche Kenntnisse” und “Technische Kenntnisse Klasse N”. Einige Monate oder Jahre später entschiedet man sich, auf die Klasse E aufzustocken. Man meldet sich zur Prüfung N->E an und muss dann nur noch den Teil “Technische Kenntnisse Klasse E” bestehen.

Beispiel: Man hat noch keine Lizenz und möchte gleich die Prüfung zur Klasse E ablegen. Hierfür meldet man sich zur Erstprüfung Klasse E an und muss die Prüfungsteile “Kenntnisse von Vorschriften”, “Betriebliche Kenntnisse”, “Technische Kenntnisse Klasse N” und “Technische Kenntnisse Klasse E” bestehen.

Natürlich kann man sich ohne Lizenz auch gleich zur Prüfung Klasse A anmelden und schreibt dann alle Prüfungsteile auf einmal: “Kenntnisse von Vorschriften”, “Betriebliche Kenntnisse”, “Technische Kenntnisse Klasse N”, “Technische Kenntnisse Klasse E” und “Technische Kenntnisse Klasse A”.

Was kostet Amateurfunk?

Hauptsächlich Zeit, die Gebühren halten sich in Grenzen 😉

Prüfungs- und Rufzeichenkosten (einmalig)

Für die neuen Prüfungen ab Juni 2024 hat die Bundesnetzagentur noch keine Gebühren veröffentlicht. Dieser Abschnitt bezieht sich auf den Zeitraum vor Juni 2024, daher ist hier auch nur Klasse A und E berücksichtigt.

Grundsätzlich wird für die Prüfung je nach gewünschter Lizenzklasse eine Prüfungsgebühr (PDF Seite 11) erhoben (gültig ab 01.01.2024):

PrüfungGebühr
Erstprüfung Klasse A71,50 EUR
Erstprüfung Klasse E56,00 EUR
Aufstock-Prüfung E zu A41,00 EUR
Wiederholungsprüfung (E oder A)46,00 EUR
Prüfungsgebühren abhängig von der gewünschen Lizenzklasse

Wird die Erstprüfung nicht bestanden, kann innerhalb eines Jahres eine Wiederholungsprüfung für 46,00 EUR abgelegt werden. Dabei muss nur der nicht bestandene Prüfungsteil wiederholt werden. Nach Ablauf eines Jahres verfallen die bestandenen Prüfungsteile und man muss eine neue “Erstprüfung” ablegen.

Nach bestandener Prüfung darf man noch nicht sofort loslegen, sondern benötigt ein Amateurfunkrufzeichen. Die Zuteilung eines Rufzeichens kostet einmalig 20,00 EUR.

Jährliche Gebühren

Mit der Zuteilung des Rufzeichens (und damit der eigentlichen Zulassung zum Amateurfunkdienst) werden jährliche Gebühren von ungefähr 15-20 EUR (Betrag schwankend) fällig. Man erhält dann alle paar Jahre eine Rechnung (im Amtsdeutsch: Beitragsbescheid) von der Bundesnetzagentur, in der die Gebühren für die letzten Jahre eingefordert werden. Das Rufzeichen (und damit die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst) wird entzogen, wenn man die Gebühren nicht bezahlt.

JahrTKG-BeiträgeEMVG-BeiträgeGesamtkosten im Jahr
20175,75 EUR12,98 EUR18,73 EUR
20182,20 EUR13,59 EUR15,79 EUR
20192,28 EUR11,59 EUR13,87 EUR
20200,00 EUR6,13 EUR6,13 EUR
20213,28 EUR7,96 EUR11,24 EUR
Jährliche Gebühren zur Teilnahme am Amateurfunk

Optional, aber sehr empfehlenswert, ist es, Mitglied im DARC e.V. zu werden, das ist der deutsche Amateurfunkverein, zu dem auch wir als OV Coburg gehören. Wir sind momentan ca. 60 Mitglieder, die gerne Antennen basteln, Geräte reparieren oder Fachsimpeln. Zudem haben wir ein Funkgelände, auf dem man ohne daheim Antennen aufbauen zu müssen, funken kann. Siehe hierzu auch die Artikel Über uns und Warum Mitglied im DARC werden.

Fragen?

Kontaktiere uns gerne über das Kontaktformular für Fragen jeglicher Art – egal ob du in der Nähe oder weiter weg wohnst. Wir freuen uns immer über Kontakt mit Interessierten. Wir freuen uns auch über Besuch an unseren regelmäßigen Treffen.

Referenzen

Bildquellen

  • Neu Titelfoto Prüfungsunterlagen 2024: DL8AW